Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Veranstaltung „Ball der Immobilienwirtschaft“ der epmedia Werbeagentur GmbH (im folgendem der Veranstalter) (Stand: September 2024)
Präambel:
Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte wurde bei personenbezogenen Bezeichnungen auf die geschlechterspezifische Formulierung verzichtet. Mit der verwendeten männlichen Schreibweise sind beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung des Veranstalters als Rechtsträger des Balls der Immobilienwirtschaft zu den Ticketinhabern, Partnern und Sponsoren. Sie regeln alle Verträge den Ball der Immobilienwirtschaft betreffend, seien sie entgeltlich oder unentgeltlich. Die Nutzung jedweder Leistungen des Veranstalters im Rahmen des Balls der Immobilienwirtschaft, in welcher Form auch immer, unterliegt zwingend diesen Bedingungen. Es besteht ein expliziter Ausschluss der Anwendbarkeit von allenfalls widersprüchlichen AGB von Unternehmern.
1b)Ein Vertrag über ein Partnerpaket (Logenpaket) des Balls der Immobilienwirtschaft kommt erst zustande, nachdem das Bestellformular des jeweiligen Partnerpakets schriftlich bestätigt wurde. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
1c) Die AGB in der jeweils gültigen Fassung werden vollinhaltlich auf der Homepage des Balls der Immobilienwirtschaft unter www.immobilienball.at veröffentlicht.
3. Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Programmpunkte und Themenräume des Balls der Immobilienwirtschaft zu ersetzen oder entfallen zu lassen oder den Veranstaltungsort (in einem Radius von 10km zum ursprünglichen Veranstaltungsort) zu ändern. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Tickets, Partnerpakete oder sonstiger Aufwendungen.
4. Leistungen
4a) Der Veranstalter veranstaltet am 28. Februar 2025 in der Hofburg in Wien den Ball der Immobilienwirtschaft. Termin, Inhalte und Programmpunkte werden unter www.immobilienball.at veröffentlicht.
4b) Die Zahlung des Partnerpakets ist von dem jeweiligen Unternehmen zu entrichten und richtet sich nach dem gewählten Partnerpaket. Die inkludierten Leistungen seitens des Veranstalters kann der Partner den ihm vorliegenden Sponsoringunterlagen entnehmen.
4c) Die Leistung von Spenden- und Flanierkarten umfasst den Zutritt und die Teilnahme am 19. Ball der Immobilienwirtschaft.
4d) Die Leistung von Tischkarten umfasst den Zutritt und die Teilnahme am 19. Ball der Immobilienwirtschaft, zudem die Zuteilung eines festgelegten Tisches mit Sitzplatz.
5. Verrechnung und Zahlung
5a) Grundlage für einen verbindlichen Partnervertrag (Logenpaket) ist ein durch den Veranstalter übermitteltes Formblatt, welches vom buchendenden Unternehmen ausgefüllt retourniert werden muss. Der gültige Vertragsabschluss umfasst demnach die korrekte Angabe aller erforderlichen Daten, eine Unterschrift und den Firmenstempel, sowie eine vollständige Bezahlung des auf dem Formblatt angegebenen Betrages. Die Zahlungsaufforderung erfolgt mittels Rechnung. Die Verrechnung erfolgt in der Regel ab September.
5b) Spendenkarten, Flanierkarten und Tischkarten können über die Homepage des Balls der Immobilienwirtschaft erworben werden. Bei Spendenkarten erhält der Besteller nach der Bestellung eine Spendenaufforderung, wonach der Betrag auf ein Spendenkonto beglichen werden muss. Für Flanier- und Tischkarten erhält der Besteller eine Rechnung des Veranstalters. Der Besteller ist zur richtigen Datenangabe verpflichtet. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber ist nach vollständigem Zahlungseingang wirksam.
6. Storno-Bedingungen Partnerpakete (Logenpakete)
6a) Stornierung durch Besteller: Eine Stornierung bis Ende August 2024 ist kostenfrei. Bei einer Stornierung ab September bis Ende November 2024 sind 50%, danach 100% des Gesamtbetrages fällig.
6b) Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt: Kann der Ball der Immobilienwirtschaft auf Grund von durch die österr. Regierung festgelegten Vorgaben nicht stattfinden, fällt bis zur Verrechnung des Partnerpakets keine Stornogebühr an. Bei Absage der Veranstaltung ab September werden 15% des jeweiligen Paketpreises auf Grund von bis dahin erbrachter Werbeleistungen vom Veranstalter einbehalten. Diese Werbeleistungen umfassen beispielsweise die Logopräsenz auf der Website oder in diversen Mailings und Inseraten zum Ball. Die Rückerstattung findet per Überweisung an das Konto statt, von welchem der Buchungsbetrag ursprünglich überwiesen wurde.
7. Storno-Bedingungen Tischkarten/Flanierkarten/Spendenkarten
7a) Tisch-, Flanier- und Spendenkarten können i.d.R. nicht storniert werden und sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.
7b) Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt: Kann der Ball der Immobilienwirtschaft auf Grund von durch die österr. Regierung festgelegten Vorgaben nicht stattfinden, werden bereits bezahlte Flanier- und Tischkarten zur Gänze rückerstattet. Die Rückerstattung findet in diesem Fall per Überweisung an das Konto statt, von welchem der Buchungsbetrag ursprünglich überwiesen wurde. Alternativ können die Tickets für die Veranstaltung im Folgejahr genutzt werden. Spendenkarten sind auf Grund ihrer Widmung auch bei Eintritt höherer Gewalt nicht rückerstattbar. Die gesammelten Spenden werden auch bei einer Absage des Balls an die gemeinnützige Organisation gespendet. Spendenkarten können nicht alternativ für die Veranstaltung im Folgejahr genutzt werden.
8. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Bild-, Video- und Tonaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung ein, einschließlich der Verwertung für Werbezwecke.
9. Haftung
9a) Alle Veranstaltungsteilnehmer besuchen die Veranstaltung auf eigene Gefahr.
9b) Eine Haftung seitens des Veranstalters für etwaige den Veranstaltungsteilnehmern entstehenden Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese vom Veranstalter nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich eines Verhaltens von Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Veranstalter nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.
9c) Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10. Datenschutz
Alle Informationen zum Datenschutz können den gesonderten Datenschutzrichtlinien auf der Homepage des Balls der Immobilienwirtschaft (www.immobilienball.at) entnommen werden.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Sämtliche Rechte und Pflichten den Ball der Immobilienwirtschaft betreffend unterliegen österreichischem Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Wien.